
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Diese betreffen alle Rechtsgeschäfte der González-Rivero TransdatiX, im folgenden kurz TransdatiX genannt.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen unwidersprochen bleiben.
Diese AGB gelten auch für die Nutzung der Webseiten, die von TransdatiX betrieben werden.
Diese AGB treten mit 01.01.2006 in Kraft.
1 TransdatiX-Produkte
1.1 Die von TransdatiX hergestellten Produkte werden eingehend auf ihre Funktionstüchtigkeit im Rahmen der jeweils angegebenen Betriebsbedingungen getestet. Betriebsbedingungen, die nicht explizit angeführt sind, können den Betrieb von TransdatiX-Produkten beeinträchtigen. TransdatiX ist es ein Anliegen, seine Produkte so universell einsetzbar wie möglich zu gestalten, dennoch können keine Garantien für die Funktionstüchtigkeit der Produkte unter beliebigen Betriebsbedingungen abgegeben werden.
1.2 Die Nutzung von TransdatiX-Produkten ist durch Anerkennung der produktbezogenen Lizenzvereinbarung jederzeit möglich. Die Lizenzvereinbarung ist Bestandteil des Produktes oder wird mit diesem ausgeliefert. Die Anerkennung der Lizenzvereinbarung erfolgt bei Installation der Software, bei der der Volltext der jeweiligen Vereinbarung angezeigt wird. Die Kündigung der Lizenzvereinbarung ist ebenfalls jederzeit möglich, bedingt aber auch die gleichzeitige Einstellung der Nutzung des jeweiligen Produktes beziehungsweise die Entfernung des Produktes aus einer Betriebsumgebung, die den nichtlizenzierten Betrieb des Produktes ermöglichen würde.
1.3 TransdatiX-Produkte sind urheberrechtlich international geschützt, weiters bestehen auch internationale Markenschutzrechte sowie Vereinbarungen zum Schutz des geistigen Eigentums.
1.4 Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung von TransdatiX-Produkten entgegen den Konditionen der jeweiligen Lizenzvereinbarung ist ausdrücklich verboten.
1.5 TransdatiX behält sich vor, ohne jede Vorankündigung die Merkmale oder Eigenschaften der Software-Produkte, Dokumentationen sowie aller dazugehörigen Komponenten oder späterer Versionen derselben zu verändern.
1.6 Einige Staaten und Länder belegen Besitz, Gebrauch und Export kryptographischer Produkte mit eigenen gesetzlichen und verwaltungstechnischen Einschränkungen. Es ist Sache des Kunden, Informationen über etwaige Bestimmungen und Vorschriften einzuholen und diese entsprechend zu beachten.
2 Preise
2.1 Alle von TransdatiX veröffentlichten Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in Euro ohne die gesetzliche Umsatzsteuer.
2.2 Publizierte Preise sind, falls nicht anders angegeben, Preise für Endbenutzer. Preise für Geschäftspartner können von Endbenutzerpreisen abweichen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf vom Endbenutzerpreis abweichende Preise.
2.3 Preisänderungen können jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, durchgeführt werden.
2.4 Schriftliche Angebote, die individuell erstellt werden, sind, falls nicht anders angegeben, 14 Tage ab Erstellungsdatum gültig.
2.5 Preise werden mit großer Sorgfalt seitens TransdatiX erstellt und gewartet. Dennoch können Irrtümer und Fehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
3 Vertragsumfang und Gültigkeit
3.1 Bestellungen werden nur schriftlich und vom Auftraggeber unterschrieben per Post oder Telefax akzeptiert. Bestellungen müssen in jedem Fall einen eindeutigen Bezug auf den Absender zulassen, sowie die bestellten Produkte oder Dienstleistungen eindeutig benennen.
3.2 In der Regel bestätigt TransdatiX die Auftragsannahme schriftlich über den gleichen Weg, über den die Bestellung erfolgte. Die Zuteilung einer Lizenz seitens TransdatiX gilt als Auftragsannahme und ersetzt die Schriftform. TransdatiX behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3 Bei Auftragsannahme durch TransdatiX müssen alle für die Lieferung von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Dienstleistungen relevanten Informationen vom Kunden an TransdatiX übermittelt worden sein. Dennoch behält sich TransdatiX vor, eine Auftragsbestätigung unter Vorbehalt auszustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vollständigkeit der übermittelten Informationen erst nach Bestätigung des Auftrages verifiziert werden kann. TransdatiX behält sich für diese Fälle das Recht vor, Mehrkosten, welche durch unvollständig übermittelte Projektinformationen entstehen, dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung zu stellen.
3.4 Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sind keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, so gilt eine Zahlung der Rechnung bei Rechnungserhalt ohne Abzüge als vereinbart.
3.5 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und / oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist TransdatiX berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Rechnung zu legen. Ebenso kann ab einem bestimmten Auftragsvolumen eine Anzahlung gefordert werden.
3.6 Die Zahlung erfolgt direkt auf das Bankkonto der TransdatiX lt. Rechnung.
3.7 Werden Zahlungen nicht rechtzeitig getätigt, verrechnet TransdatiX für jede Mahnung € 12,00. Des weiteren werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz (der EZB) jährlich verrechnet. TransdatiX verwendet ein zweistufiges Mahnwesen. Bei Nichteinbringung einer Zahlung trotz zweimaliger Mahnung können offene Ansprüche an Dritte zediert werden, die im Auftrag der TransdatiX die ausstehende Zahlung einbringen.
4 Rücktrittsrecht
4.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von TransdatiX ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Brief vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
4.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von TransdatiX liegen, entbinden TransdatiX von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten TransdatiX eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
4.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von TransdatiX möglich. Ist TransdatiX mit einem Storno einverstanden, so hat TransdatiX das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
5 Lieferung
5.1 TransdatiX garantiert eine technisch einwandfreie Auslieferung der Produkte. Die sachgemäße Installation obliegt dem Kunden.
5.2 Wird ein Produkt über das Internet heruntergeladen, gilt der Ladevorgang als Lieferung. Wird dieser Vorgang unterbrochen oder aus anderen Gründen nicht erfolgreich beendet, ist der Käufer berechtigt, den Ladevorgang bis zur Herstellung des Liefererfolges zu wiederholen. TransdatiX gibt keine Garantien für Ladegeschwindigkeit oder -zeit ab.
6 Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
6.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber TransdatiX alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 923 ABGB gilt als ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist ist auf sechs Monate begrenzt und beginnt mit dem Tag der Auslieferung.
6.2 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von TransdatiX zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von TransdatiX durchgeführt.
6.3 Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von TransdatiX gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen wurden.
6.4 Ferner übernimmt TransdatiX keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) zurückzuführen sind.
6.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung seitens TransdatiX.
6.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
6.7 TransdatiX haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, sofern TransdatiX Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
6.8 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen TransdatiX ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7 Abnahme
7.1 Erstellt TransdatiX Individualsoftware auf Kundenwunsch, so hat der Kunde die Erfüllung der definierten Anforderungen sowie das Funktionieren der gelieferten Software zu bestätigen. Im Falle von TransdatiX Standardprodukten – insbesondere handelt es sich dabei um Komponenten, die zur Selbstinstallation von den von TransdatiX betriebenen Webseiten heruntergeladen werden können –ist keine gesonderte Abnahme durch den Kunden nötig.
7.2 Die Abnahmefrist /Mängelrügefrist beginnt mit der vollständigen Auslieferung der bestellten Komponenten bzw. im Falle von größeren Projekten bei vereinbarter Teillieferung mit der vollständigen Auslieferung der betreffenden Teilkomponenten zu laufen und beträgt zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist sind die erhaltenen Komponenten durch den Kunden auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen bzw. zu testen und etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mängel sind mittels des vom Lieferanten erhaltenen Abnahmeprotokolls schriftlich per Post oder Fax zu melden.
7.3 Die endgültige Abnahme wird durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt. Mit der Abnahme durch den Kunden gilt der Vertrag seitens TransdatiX als erfüllt. Der Kunde bestätigt durch die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls das fehlerfreie Funktionieren bzw. die vollständige Erbringung sämtlicher vereinbarten Leistungen seitens TransdatiX. Sollte es sich um Teilleistungen handeln, bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass der Auftrag im vereinbarten Teilumfang erfüllt wurde.
7.4 Erfolgt innerhalb der Frist von zwei Wochen ab Auslieferung weder eine schriftliche Mängelauflistung noch eine endgültige Abnahme, so gilt die ausgelieferte Software bzw. die erbrachten Dienstleistungen automatisch als abgenommen.
7.5 Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leistet der Lieferant keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen.
7.6 Die Gewährleistungsfrist für die ausgelieferten Softwarekomponenten ist auf 6 Monate ab dem Tag der Auslieferung begrenzt und wird durch den Abnahmeprozess nicht verlängert.
8 Allgemeines
8.1 Diese AGB dürfen in keiner Weise verändert, erweitert oder verkürzt werden. Auch eine Veränderung durch Duldung, Handels- und Verfahrensbruch oder durch Einzelvertrag ist nur in dem Fall zulässig, dass zuvor eine urschriftlich signierte Einverständniserklärung seitens eines autorisierten Vertreters von TransdatiX erteilt wurde. Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Als Gerichtsstand gilt ausdrücklich Salzburg (Österreich) als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen und Bedingungen dieser AGB durch gesetzgeberische Maßnahmen oder durch Verfügung eines dafür zuständigen Gerichts für nichtig oder nicht einklagbar erklärt werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Als Vertragssprache gilt Deutsch als vereinbart. Auch wenn Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen vorliegen sollten, gilt in jeder Hinsicht ausschließlich die deutsche Fassung dieser Vereinbarung als rechtsverbindlich. Unterlässt es eine der Parteien, irgendwelche Rechte oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ableiten, durchzusetzen oder gegen eine wie immer geartete Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gerichtlich vorzugehen, stellt dies ausdrücklich keinen generellen Verzicht auf die Durchsetzung solcher Rechte oder Ansprüche im Falle weiterer, zukünftiger Verstöße dar. Alle über diesen Vertrag hinausgehenden Änderungen und abweichenden Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
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